Eine Energieberatung in Form einer Vor-Ort-Beratung ist das ideale Mittel zur kostengünstigen und individuellen Erstberatung für Eigentümer oder Mieter.
Im Rahmen des ca. 1,5 bis 2 stündigen Termins wird das Gebäude vom Keller bis zum Dachgeschoss begangen und eine energetische Einschätzung der Bestandskonstruktionen sowie der Anlagentechnik vorgenommen.
In einem ausführliches Gespräch klären wir Sie über Einsparmöglichkeiten, mögliche Förderungen und kostengünstige Sanierungsmaßnahmen auf und dokumentieren diese in einem Beratungsprotokoll.
Aufbauend auf Ihren Wünschen und den Ergebnissen aus der Gebäudeaufnahme empfehlen wir Ihnen dann weitere Schritte, wie z.B. die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans oder der Förderung von Einzelmaßnahmen.
Die Kosten für eine Vor-Ort-Beratung liegen bei Ein- und Zweifamilienhäusern im Raum Kassel bei ca. 350 €. Diese Form der Energieberatung wird aktuell nicht gefördert.
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Ablauf der Energieberatung in Form eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans
1. Ihre Anfrage und BAFA-Förderantrag
Nach Ihrer Anfrage nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf und besprechen Ihr Anliegen. Falls Sie sich für eine Energieberatung entscheiden, unterstützen wir Sie bei der BAFA-Förderantragstellung. Mit Genehmigung des Antrags durch das BAFA werden bis zu 50 % der Kosten des Energieberatungshonorars gefördert. Die max. Fördersummen richten sich nach Anzahl der Wohneinheiten und liegen bei 650 € für Ein-/Zweifamilienhäuser bzw. 850 € für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten. Weitere Informationen finden Sie unter BAFA - Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude.
2. Vor-Ort-Begehung
Im zweiten Schritt nehmen wir Ihr Gebäude vor Ort auf. In einem Vor-Ort-Termin machen wir uns in Ihrem Beisein einen Eindruck über den energetischen Zustand des Gebäudes und holen wichtige Daten ein. Diese umfassen z.B. den tatsächlichen Energieverbrauch, bereits durchgeführte Maßnahmen oder Änderungen am Gebäude. Bei der Begehung werden einzelne Bauteile und Bauteilaufbauten sowie die vorhandene Heizungsanlage aufgenommen. Kleine Tipps zu Energie-einsparmaßnahmen, die Sie als Nutzende direkt ausschöpfen können, geben wir Ihnen auf diesem Wege gern mit.
3. Erstellen Ihres individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
Nach der Vor-Ort-Begehung gehen wir in die Bearbeitung und erarbeiten einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für Ihr Gebäude. Wir bilden mit den aufgenommenen Daten und Informationen erstellen ein energetisches Gebäudemodell. Darauf aufbauend analysieren wir die Energie- und Heizkosteneinsparungen sowie Investitionskosten für unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen der Gebäudehülle und der Anlagentechnik. Diese werden in Einzelmaßnahme zusammengestellt, die aufeinander aufbauen ("Schritt-für-Schritt-Sanierung"). Abschließend wird die Sanierung "in einem Zuge" aufgezeigt.
4. Erläuterung des iSFP
Nach Fertigstellung stellen wir Ihnen den individuellen Sanierungsfahrplan in einem persönlichen Termin vor. Wir erläutern alle vorgeschlagenen Maßnahmen, deren Potentiale bzgl. der Energie- und Heizkosteneinsparungen, die Besonderheiten Ihres Gebäudes sowie die Fördermöglichkeiten. Gerne gehen wir dabei auf all Ihre Fragen ein, sodass Sie umfassend informiert sind und Sie über die für Sie perfekte Herangehensweise und Umsetzung entscheiden können.
Wir erstellen Ihnen ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept für Ihr Nichtwohngebäude.
Dieses zeigt Ihnen wie Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).
Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.
Höhe der Förderung
Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
Nettogrundfläche unter 200 m²: Zuschuss maximal 850 Euro;
Nettogrundfläche zwischen 200 m² und 500 m2: Zuschuss maximal 2.500 Euro;
Nettogrundfläche mehr als 500 m²: Zuschuss maximal 4.000 Euro.
Weitere Informationen zur Förderung Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Wir unterstützen Sie mit der Baubegleitung Ihrer energetischen Sanierungsmaßnahmen beim Erreichen Ihrer Sanierungsziele und sorgen dafür, dass Sie die Förderung erhalten. Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner für die Planung und Begleitung Ihrer Baumaßnahmen zur Verfügung. Im Zuge einer förderfähigen energetischen Sanierung gemäß BEG Richtlinien wird die Baubegleitung mit bis zu 50 % gefördert!
Sie möchten das Förderprogramm "Jung kauft Alt - Wohneigentum für Familien" in Anspruch nehmen? Sprechen Sie uns gerne an, wir unterstützen Sie von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.
Mit der thermographischen Untersuchung Ihres Gebäude können Wärmebrücken sowie Undichtigkeiten der Luftdichtheitsschicht schnell und anschaulich aufgezeigt werden. In einem Ortstermin wird das Gebäude von allen Seiten betrachtet. Besonders kritische Details werden gesondert aufgenommen. Sie erhalten einen Beratungsbericht mit einer Analyse der Ergebnisse. Jedem Thermogramm wird zur besseren Zuordnung ein Echtbild gegenübergestellt.
Die Kosten für die Thermographie beginnen ab 350 € für Einfamilienhäuser und variieren je nach Umfang und Entfernung.
Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien ist ein aktueller Energieausweis Pflicht. Ob Sie einen Energiebedarfsausweis oder einen Energieverbrauchsausweis benötigen können Sie am nachfolgenden Schema erkennen.
Melden Sie sich gerne, wenn Sie einen Energieausweis benötigen.